Miete:
Die gemieteten Artikel sind und bleiben Eigentum von decibel Sounds.
Alle angegeben Preise sind in Euro. Die Mietpreise gelten pro Tag. Die Bruttopreise beinhalten die
aktuelle gesetzliche
Mehrwertsteuer.Der Mietpreis, sowie eine Kaution, sind
bei Übernahme des Leihgutes zu entrichten. Erfolgt die Rückgabe nicht
zum vereinbarten Zeitpunkt, verlängert sich das Mietverhältnis und
die Mietkosten erhöhen sich stillschweigend bis zur Rückgabe. Für
Beschädigungen oder in Verlust geratenes Leihgut haftet der Mieter in
voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Des Weiteren hat der Mieter
bis zur Begleichung des Schadens auch alle weiteren Kosten zu tragen,
die durch Vermietausfall oder Fremdanmietungen entstehen. Technische
Änderungen, wie Stecker abmontieren, Kabel kürzen oder der Gebrauch
anderer als der mitgelieferten Fluide sind nicht gestattet. Jeder
Schadensanspruch, sowie jegliche Haftung sind ausgeschlossen. Sollte
der Mieter 3 Tage vor Vertragserfüllung von seinem Vertrag
zurücktreten, werden 50% des vereinbarten Mietpreises fällig.
Sollte der Vermieter an der Bereitstellung des Leihgutes gehindert
werden, entfällt die Haftung. Bei Nichteinhaltung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind wir ohne weiteres berechtigt, das
Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die sofortige Rückgabe der
Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem
Grund, steht dem Mieter nicht zu.
Die
Tagesmietsätze
berechnen wir wie folgt:
Für Auf- und Abbautage
berechnen wir 30% des angegebenen Mietpreises.
Für Tage, an denen die Technik nicht genutzt wird, berechnen wir 15% des angegebenen Mietpreises.
Für Veranstaltungstage
berechnen wir volle 100% des angegebenen Mietpreises.Bei längeren
Mietzeiten gewähren wir Ihnen Rabatt auf die Veranstaltungstage.
Abtretungs- und Weitervermietungsverbot:
Der Mieter ist weder berechtigt die Sache weiter zu vermieten noch
Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten abzutreten oder einem Dritten
Rechte irgendwelcher Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein
Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der
Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Dritten
unverzüglich von den Eigentumsrechten der Vermieters in Kenntnis zu
setzen und dem Vermieter Anzeige zu erstatten.
Haftung für Mängel:
Für eine Pflichtverletzung, die in einem Mangel der Mietsache
besteht, haftet der Mieter nur wie folgt:
a. Der Mieter ist nicht von der Zahlung befreit oder zur
Minderung des Mietpreises berechtigt, falls an einem Gerät während der
Mietzeit ein Fehler entsteht. Wir haften keinesfalls für direkte und
indirekte Schäden, die durch Störung an Geräten oder Zubehör entstehen
sollten.
b. Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen
Mangel oder entsteht ein solcher während der Mietzeit, haftet der
Vermieter nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Eine unerhebliche
Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch
bleibt außer Betracht.
c. Schadensersatz kann der Mieter nur verlangen, wenn er dem
Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels bestimmt
hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Einer Fristsetzung bedarf es
nicht, wenn diese für eine Kündigung aus gleichem Grund entbehrlich
wäre.
d. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Instandsetzung einem
Mangel durch gleichwertigen Ersatz abzuhalten.
e. Kennt der Mieter bei Vertragsabschluß den Mangel der
Mietsache, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn er sie sich bei der
Abnahme vorbehält. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit
unbekannt geblieben, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn der Vermieter
den Mangel arglistig verschwiegen hat.
f. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter dies dem Vermieter
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter
sich ein Recht an der Sache anmaßt. Unterlässt der Mieter die Anzeige,
so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet. Soweit dem Vermieter infolge des Unterlassens eine Abhilfe
des Mangels nicht möglich ist, stehen dem Mieter die Rechte in Ansehung
dieses Mangels nicht zu.
Veranstaltungen:
Sollte der Auftraggeber 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin der
Veranstaltung von seinem Vertrag zurücktreten, wird eine
Ausfallpauschale in Höhe von 30% der Angebotssumme, zuzüglich der
jeweils geltenden Mehrwertsteuer, fällig. Bei Tagesveranstaltungen (ab
6 Std.) ist ein Catering (1x warme Mahlzeit und ausreichend alkoholfreie
Getränke) zu stellen. Bei Ausfall wird eine Pauschale von 25 EUR pro
Person in Rechnung gestellt.
Verkauf:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma
decibel Sounds. In dieser Zeit darf die Ware nicht an andere veräußert
oder verkauft werden. Erfüllt der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht, ist die Firma decibel Sounds berechtigt,
die Waren zurückzufordern und die Anzahlung um den Wertverlust zu
mindern. Diese Summe berechnet sich nominal aus den aktuellen
Tagesverleihpreisen. Wir bieten eine Gewährleistung von 2 Jahren auf
unsere Geräte. Bei Reklamationen benötigen wir die zugehörige
Rechnung, sowie eine Verpackung.
Künstler:
Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen
Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine
Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung
der Künstler innerhalb von 2 Wochen vor dem gebuchten Termin, wird
eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% der Künstlergage, zzgl.
Mehrwertsteuer, fällig.
Datenverarbeitung:
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die Daten
aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung im automatisierten Verfahren
(elektronische Datenverarbeitung) verarbeitet.
Sonstige Bestimmungen:
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus
irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden davon die übrigen
Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, wenn der Mieter Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen hat.
Berlin, Juli 2006 |